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Berufsbildungshochschulzugangsverordnung
Der Senat hat in seiner Sitzung am 02.06.2010 die neue Zugangspruefungsverordnung der FernUniversität beschlossen.
Grundlage fuer die Änderungen sind die §§ 4 bis 7 der Verordnung ueber den Hochschulzugang fuer in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 08. März 2010 und § 49 Abs. 6 Hochschulgesetz NRW.
Der Zugang zum Studium an der FernUni ist nun durch ein Probestudium mit der Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Semestern, in denen 80 ECTS erzielt werden muessen oder durch eine Zugangspruefung möglich.
Die Regelungen zu den Zugangspruefungen werden in den Pruefungsordnungen der einzelnen Studiengänge festgelegt.
Fragen und Antworten zum Hochschulzugang ohne Abitur aber mit abgeschlossener Berufsausbildung findet Ihr hier:
http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_n...
Eingestellt durch: Ulrike Breth, AStA-Referentin fuer Hochschulpolitik und fuer Gleichstellung
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