BAföG-Beratung

Fernstudium und BAföG

bafoeg-beratung@asta-fernuni.de

Foto: Hardy Welsch/FernUniversität in Hagen

BAföG und Fernstudium schließen sich nicht aus! Im Moment beziehen gerade mal knapp 1000 Studierende Bafög, obwohl viel mehr berechtigt wären. Es gibt zwar eine Altershöchstgrenze (30 im Bachelor und 35 im Master), aber sie wird durch Kindererziehung oder Pflege Angehöriger ersten Grades verlängert. Bei Studierenden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung über eine Berufsqualifikation erworben haben entfällt sie komplett und der Studierende erhält elternunabhängige Förderung.

Aber das Bafög an sich hat auch seine Tücken, wie den Leistungsbescheid nach dem 4. Fachsemester. Bei allen Fragen rund um das Thema Bafög steht euch die Referentin für Soziales Marianne Steinecke zur Seite. Außerdem werden regelmäßig Artikel im Sprachrohr veröffentlicht, um euch auf dem neuesten Stand zu halten.

Foto: Christine Funk

BAföG Beratung beim AStA

Die BAföG-Beratung erreicht Ihr
• per E-Mail unter 
bafoeg-beratung@asta-fernuni.de 

Bitte schickt keine „km-langen“ Fallschilderungen per E-Mail, sondern nur den Schriftverkehr mit dem Amt für Ausbildungsförderung und eure konkreten Fragen.

Wir beantworten Fragen zum:

• BAföG-Antrag
• Fachrichtungswechsel
• Leistungsnachweis nach dem 4. Semester

Foto: Christine Funk

1. Erstantrag

Grundsätzlich solltet ihr den Antrag auf Ausbildungsförderung so früh wie möglich (6-8 Wochen vor Beginn des Semesters) stellen. Dazu braucht ihr in der Regel:


a) Formblatt 1  Einkommenserklärung + Vermögenserklärung der auszubildenden Person
b) Formblatt 1 Anlage 1 Schulischer und beruflicher Werdegang
c) Formblatt 2 (Zeilen 1-8 und 38-47 ausfüllen)+ Kopie Eurer Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
d) Formblatt 3  Einkommenserklärung des*der Partner*in oder Formblatt 3 Einkommenserklärung der Eltern, außer in den Fällen des Vorausleistungsverfahrens oder bei elternunabhängiger Förderung
e) bei Auslandsstudium -praktikum die entspr. Bescheinigungen nach § 49Abs. 3 BAföG (Formblatt 6).

Bitte alles Nicht-Zutreffende auf den Formblättern durchstreichen und zuletzt die Unterschrift nicht vergessen!

2. Folgeantrag

Wird er mindestens 3 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes im Wesentlichen vollständig gestellt, dann besteht, nach § 50 Abs. 4 BAföG, ein Anspruch auf ununterbrochene Leistung.
Dies sind:

a) Formblatt 1  Einkommenserklärung + Vermögenserklärung der Auszubildenden
b) Formblatt 2 (Zeilen 1-8 und 38-47 ausfüllen) + Kopie Eurer Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
c) Formblatt 3  Einkommenserklärung des* Partner*in oder Formblatt 3 Einkommenserklärung der Eltern, außer in den Fällen des Vorausleistungsverfahrens oder bei elternunabhängiger Förderung
d) Formblatt 5 der Leistungsnachweis i. d. R. für die Antragstellung ab dem 5. Semester, es sei denn, der Studiengang sieht eine Zwischenprüfung zu einem früheren Zeitpunkt vor.

Die Immatrikulations-Bescheinigung gehört nicht zwingend dazu, sie kann nachgereicht werden!

Bitte alles Nicht-Zutreffende durchstreichen und bei den Antragsblättern das Unterschreiben nicht vergessen!

Checkliste beachten!

3. Checkliste beachten


Was ihr alles für den Antrag benötigt, findet ihr auf der Checkliste des Studentenwerks:

https://www.bafoeg-online.nrw.de/bafoeg/downloads/BAfoeG_Checkliste.pdf


Wir hoffen, euch mit diesem Service weiterhelfen zu können.
Bitte beachtet aber, dass dies hier keine Rechtsberatung ist und wir auch keine Haftung übernehmen können.

Kontakt zur BAFÖG-Beratung

Referentin: Marianne Steinecke

Bitte beachtet, dass dies hier keine Rechtsberatung ist und wir auch keine Haftung übernehmen können.