AStA Lerngruppen

Vom AStA geförderte Lerngruppen 

Foto: Hardy Welsch/FernUniversität in Hagen

Leider mussten wir die Lerngruppenförderung für den Moment einstellen. Wir arbeiten daran, diese Unterstützung in der Zukunft wieder anbieten zu können.

Für Gruppen von mindestens 5 ordentlich an der FernUniversität in Hagen eingeschriebenen Studierenden, die in ihrer Nähe keine adäquate Betreuung erhalten, besteht die Möglichkeit, eine Lerngruppe zu bilden. Die Lerngruppe kann sich eine fachlich qualifizierte Betreuungsperson mit Hochschulabschluss suchen und beim AStA eine Förderung beantragen. Ob sich eure Lerngruppe in eurem Ort trifft oder ob ihr Onlinetreffen macht, ist für die Förderung unerheblich.

Der AStA bietet diese Möglichkeit seit vielen Jahren an, um Betreuungslücken zu schließen. Politisch würden wir uns natürlich wünschen, dass die Fakultäten selber bedarfsgerecht betreuen. Daher ist es wichtig, dass ihr vor der Antragstellung bei uns zunächst bei der FernUni (beim Lehrstuhl und/oder im Regionalzentrum…) nachfragt, ob ein Betreuungsangebot in eurer Nähe oder im Internet existiert oder organisiert werden kann.

Anträge auf die Förderung des AStA können aus allen Winkeln der Welt formlos per Mail an lerngruppen@asta-fernuni.de gestellt werden unter Angabe folgender Daten:

  • Titel des Kurses oder des Moduls
  • Name der/des Mentor:in, ggf. mit Qualifikationsnachweis, wenn diese Person noch nie eine Lerngruppe begleitet hat
  • Anzahl der geplanten Stunden (wir zahlen 33 € pro 60 min)
  • Name und Telefonnummer der/des Sprecher:in der Lerngruppe
  • Anzahl der an der FernUniversität Hagen als Ersthörer:in eingeschriebenen Teilnehmer:innen
  • ggf. Themenaufstellung der einzelnen Termine
  • bei Onlinelerngruppen benötigen wir vor der Genehmigung eine tabellarische Aufstellung der Teilnehmer:innen mit ihren Namen, Matrikelnummern und dem Studierendenstatus (Vollzeit, Teilzeit, Akademie) an der FernUniversität in Hagen.

Gibt es einen Anspruch auf die Förderung?

  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung
  • Anträge für das Semester werden frühestens am ersten Tag des betreffenden Semesters genehmigt (früheste Genehmigung der Anträge für das Sommersemester am 1.4., früheste Genehmigung der Anträge für das Wintersemester am 1.10. des jeweiligen Jahres)
  • Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Der AStA kann nur so lange fördern, solange der eingestellte Etat noch nicht erschöpft ist.
  • Ab 5 Personen können bis zu 10 Stunden gefördert werden. Ab 8 Personen bis zu 15 Stunden. Ab 12 Personen bis zu 20 Stunden und ab 15 Personen bis zu 25 Stunden. Ab 18 Personen sind bis zu 30 Stunden möglich.
  • Bitte schöpft nicht aus Prinzip die volle Fördersumme aus, sondern überlegt genau, wie viele Stunden ihr benötigen werdet. Der Etat ist begrenzt und für alle Studierenden da. Eine Beantragung von mehr Stunden als realistisch genutzt werden ist ein unsolidarischer Umgang mit den begrenzten Mitteln.

Was muss nach einer Genehmigung der Stunden durch den AStA noch beachtet werden?

  • Wir stellen euch auf Wunsch einen Mustermentoriatsvertrag zur Verfügung den ihr mit der/dem Mentor:in schließen könnt. Dieser sichert euch und eure Vertragspartner ab.
  • Bitte beachtet, dass ihr Lerntermine absagen müsst, wenn 72 Stunden vor eurem Termin klar ist, dass ihr zu diesem Termin weniger als 5 Personen sein werdet. Stellt sich das erst kurzfristiger heraus, dann vermerkt das bitte auf dem Teilnahmenachweis, damit die/der Mentor:in das Treffen trotzdem abrechnen kann.
  • Die Termine, die ihr mit eurem/eurer Mentor:in ausmacht, sollten an Orten stattfinden, die für weitere interessierte Kommiliton:innen zugänglich sind. Also bitte nicht privat im Wohnzimmer.
  • Macht bekannt, dass ihr diese Lerngruppe stattfinden lasst, so dass ggf. weitere dazukommen können. Es besteht jedoch kein Zwang, weitere Kommiliton:innen aufzunehmen.
  • Die Verwendung des genehmigten Geldbetrages ist nur als Mentor:innenhonorar zu verwenden und darf nicht für Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkostenerstattung, für eine Raummiete oder zur Beschaffung von Sachmitteln verwendet werden.
  • Der/die Mentor:in benötigt für die Abrechnung bei uns Verwendungsnachweise. (siehe unten) Damit er/sie diese Verwendungsnachweise datenschutzkonform nutzen kann, müsst ihr bei allen Teilnehmer:innen eurer Gruppe ein entsprechendes Einverständnis einholen.
  • Die für den Antrag auf Förderung und für die Abrechnung der Fördersumme erhobenen personenbezogenen Daten werden seitens des AStA im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der seit 24. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) verarbeitet.
  • Personenbezogene Daten werden vom AStA nur insoweit verarbeitet, wie es für die ordnungsgemäße Abrechnung mit dem/der von euch beauftragten Mentor:in erforderlich ist. Die Einholung einer entsprechenden Einwilligung obliegt der selbstverwalteten Lerngruppe selbst. Wir empfehlen, dies bei der Gründung der Lerngruppe und bei der Aufnahme von neuen Mitgliedern in diese festzuhalten, dass die Studierenden darin ausdrücklich eingewilligt haben (siehe Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a EU-Datenschutzgrundverordnung beziehungsweise § 4 Absatz 1 Buchstabe b Datenschutzgesetz NRW). 
  • Im Falle der unsachgemäßen Verwendung behält sich der AStA die Rückforderung vor.

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt auf Rechnung direkt an die/den beauftragte*n Mentor*in. Die Rechnung muss enthalten:

  • Rechnungsnummer
  • geleistete Stunden
  • Rechnungsbetrag
  • Anschrift
  • Kontonummer
  • Steuernummer
  • Verwendungsnachweise
  • ggf. Mentorenvertrag (im Anhang)
  • Verwendungsnachweise (im Anhang)
  • An diese Adressen kann die Rechnung gesendet werden:
    • AStA der FernUniversität in Hagen, Roggenkamp 10, 58093 Hagen
    • buero@asta-fernuni.de
    • lerngruppen@asta-fernuni.de

Hinweise zu den Verwendungsnachweisen

Wir benötigen für jeden Termin entweder eine mit Datum versehene Teilnahmelisten mit folgenden Daten:

  • Namen und Unterschriften
  • Matrikelnummern,
  • Studierendenstatus,
  • Art der Veranstaltung,
  • tatsächlich erbrachte Leistung / Stundenzahl.

oder Screenshots der jeweiligen Onlinetreffen (bitte ohne Bilder der Teilnehmenden), denen man Datum, Uhrzeit, Zahl der Teilnehmer:innen und möglichst viele Klarnamen der Teilnehmer:innen entnehmen kann

oder automatisch erstellte Logprotokolle der genutzten Onlineplattform mit den Meetingdaten.

Zum guten Schluss:

Wir freuen uns über Erfahrungsberichte sowohl zum Antrags- und Abrechnungsverfahren als auch über eure konkrete Veranstaltung.

Was waren die Gründe dafür, dass ihr eine Lerngruppe gegründet habt?

Hat es beim Lernen und beim Studienerfolg geholfen?

Das kann uns helfen, dieses Engagement zu rechtfertigen.

Ich freue mich auf eure Anträge!

Sofia Weavind

AStA-Referentin für Lerngruppenförderung