erneute Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses

Wahlurne

Liebe Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses,

ich hatte Euch in meiner E-Mail vom 06.12. darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich den Wahlprüfungsausschuss erneut konstituieren muß, da ein Mitglied des Gremiums mit einer falschen E-Mailadresse im Verteiler gelistet war. Mit dieser E-Mail lade ich erneut zur konstituierenden Sitzung ein. Durch die steigenden Corona Zahlen und auf Wunsch einiger Mitglieder des Ausschusses habe ich mich entschlossen, die Sitzung in virtueller Form abzuhalten. Somit lade ich nun zur konst. Sitzung des Wahlprüfungsausschuss in virtueller Form und in der vorgegebenen Ladungsfrist ein für
Montag, den 03. Januar 2022, um 18:00 Uhr, Zoom-Sitzungslink: 

https://us06web.zoom.us/j/83804225266?pwd=K3BNcFA2WmZxclRGOElld2E5b0ZZdz09

Vorläufige Tagesordnung:
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und fristgerechten Ladung
2. Information SP-Vorsitz
3. Festlegung der TO
4. Wahl des Vorsitzes (Festlegung: Einzelvorsitz oder Doppelspitze)
5. Bericht der Wahlleitung
6. Vorstellung, Diskussion und Beschlussempfehlung der vorliegenden Wahleinsprüche 
7. Ggf. Festlegung möglicher weiterer Sitzungstermine 
8. Verschiedenes

Bei Verhinderung informiert mich bitte. Sollte jemand in Abwesenheit für den Vorsitz kandidieren wollen, informiert mich bitte ebenfalls vorab.
Wichtiger Hinweis zum Verteiler:
Herr Terbeck von der Rechtsaufsicht der Hochschule ist in seiner Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der WPA keine Ersatzmitglieder hat.

Herr Terbeck: „Unter Berücksichtigung, dass der Wahlprüfungsausschuss – anders als der Haushaltsausschuss – kein ständiger Ausschuss ist, er einer gesonderten Quotierung unterliegt (§ 11 der Satzung) und hinsichtlich seiner Arbeit – ähnlich einem Gericht – über die Rechtmäßigkeit einer Wahl entscheidet, spricht rechtlich vieles dafür, dass tatsächlich keine Ersatzmitglieder vorgesehen sind.

  • 24 WahlO: Wahlprüfung (4) Das neu gewählte Studierendenparlament bildet zur Vorbereitung auf die Entscheidung auf seiner konstituierenden Sitzung einen Wahlprüfungsausschuss. Dieser hat 7 Mitglieder, § 11 der Satzung ist entsprechend anzuwenden.
  • 11 Satzung: Wahl der Ausschüsse (1) Die Kandidatenvorschläge zur Besetzung der weiteren Ausschüsse erfolgt durch die im Studierendenparlament  vertretenen  Wahllisten  im  Verhältnis  zu  deren  Sitzen  im  Studierendenparlament  nach dem Sainte-Laguë / Schepers-Verfahren.

Er empfiehlt, diese Problematik in WahlO und Satzung umgehend im SP zu korrigieren.
Viele liebe Grüße, frohe Weinachten und einen guten Start ins neue Jahr!

Nils Roschin
SP-Vorsitzender